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Artikelinfo
Autor: Severin
Datum: 02.03.2010 18:39
Shortlink: http://0fn.de/5p

Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Urteil in Sachen Vorratsdatenspeicherung gesprochen.

Ein kleiner Sieg für den Datenschutz: Wie die Richter des Bundesgerichtshofs bekanntgaben, ist die Sammlung von Verbindungsdaten aus Telefonaten, Handygesprächen und Mails unzulässig, da sie mit dem Fernmeldegeheimnis nicht vereinbar ist. Provider wurden dazu aufgerufen, die bisher erhobenen Datensätze zu löschen, die Poltik wurde aufgefordert ein neues Gesetz zu erarbeiten.

Rund 35.000 Personen hatten in einer Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung Anklage erhoben. Grund ist, dass durch die gemeinsame Sammlung von Telefon-, Handy- und Internetdaten Profile der einzelnen Personen erstellt werden können. Neben der Bevölkerung beklagten sich Provider, über die immensen Kosten, die durch die Vorratsdatenspeicherung entstanden sind.

Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung - im Forum


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