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Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Urteil in Sachen Vorratsdatenspeicherung gesprochen.
Ein kleiner Sieg für den Datenschutz: Wie die Richter des Bundesgerichtshofs bekanntgaben, ist die Sammlung von Verbindungsdaten aus Telefonaten, Handygesprächen und Mails unzulässig, da sie mit dem Fernmeldegeheimnis nicht vereinbar ist. Provider wurden dazu aufgerufen, die bisher erhobenen Datensätze zu löschen, die Poltik wurde aufgefordert ein neues Gesetz zu erarbeiten.